Impressum

Die Gemeinde Wachtberg ist gemäß § 1 Abs. 2 GO NW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 63 Abs. 1 GO NW vertreten durch den Bürgermeister Jörg Schmidt. Diese ist Herausgeberin und gemäß § 6 MDStV verantwortlich für den Inhalt des gesamten Internetauftritts des Ortsteils niederbachem.de .

Herausgeber

Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Rathausstraße 34
53343 Wachtberg
Telefon: (0228) 9544 0
Telefax: (0228) 9544 123
E-Mail: zentrale@wachtberg.de

Internet: www.niederbachem.de

Internetredaktion


Aktualisierungsanfragen richten Sie bitte an:
redaktion@niederbachem.de

Hosting

Das Internet-Angebot der Gemeinde Wachtberg wird auf einem Server der STRATO AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin, https://www.strato.de, betrieben.

Content-Management-System (CMS)

Als Content-Management-System (CMS) wird die Open-Source-Software WordPress eingesetzt.


Bilder aus Niederbachem: Dr. Walter Töpner, Wachtberger Geschichten, Paulinus Verlag, Trier


Grafische Gestaltung und Technische Umsetzung: A. Zimmer | Kommunikationsdesign

Rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss

Die Gemeinde Wachtberg hat stets die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen zum Ziel. Dennoch können Fehler und Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. Für Schäden, die durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten oder durch die Nutzung fehlerhafter und / oder unvollständiger Informationen oder Daten verursacht werden, haftet die Gemeinde Wachtberg nicht, sofern ihr nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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Datenschutzerklärung

Die Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf der Webseite der Gemeinde Wachtberg (www.wachtberg.de) nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie dieser Schutz gewährleistet wird und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Datenverarbeitung

Die Gemeinde Wachtberg erhebt und speichert für die Dauer des Besuchs automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:

Servername des antwortenden Servers
gesendete Byte
vom Client gesendeter Benutzername
User-ID gemäß Authentifizierung
Datum / Uhrzeit
Dauer der Anfrageverarbeitung
Befehlszeile (1. Zeile) der Anfrage
Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)
Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse anonymisiert)
Browsertyp/-version.

Diese Daten sind von der Gemeinde Wachtberg bestimmten Personen nicht zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

Cookies

Die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies". Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies können Sie auch selber löschen, wenn Sie z.B. im Internetexplorer die Option „Browserverlauf beim Beenden löschen" aktivieren.

Auskunftsrecht

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Wachtberg: David Held, Telefon: (0228) 9544 168, E- Mail: david.held@wachtberg.de .

Elektronische Kommunikation

Zugangseröffnung der Gemeindeverwaltung für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) Der elektronische Zugang zur Gemeindeverwaltung für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation -insbesondere für die Übermittlung elektronischer Dokumente- zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ist ab sofort durch die Einrichtung einer virtuellen Poststelle gewährleistet.

Rechtsverbindliche E-Mails an die Gemeindeverwaltung

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Gemeindeverwaltung kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Neu ist ab sofort, dass auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E Mail-Adresse

vps@wachtberg.de

an die Gemeinde gesandt werden können. Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die so genannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Gemeindeverwaltung eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.
Des Weiteren können die Nachrichten an die Gemeindeverwaltung zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat die Gemeindeverwaltung eine Virtuelle Poststelle, kurz: VPS, eingerichtet.

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.
Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Gemeinde Wachtberg für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Gemeindeverwaltung im Sinne des § 3 a VwVfG NRW ist mit der VPS eröffnet.
Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die Virtuelle Poststelle (VPS) elektronisch an die Gemeindeverwaltung gesandt werden. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 25 MB begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden.
Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Gemeindeverwaltung unterstützt.

S/MIME

Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren so genannten "Öffentlichen Schlüssel". Dieser steht am Ende der Seite zum Herunterladen bereit. Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Gemeindeverwaltung über die damit verbundenen Konsequenzen informiert. Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein muss. Die Liste der aktuell tätigen und damit auf Echtheit und Gültigkeit prüfbaren Zertifizierungsdienste-Anbieter (Trust Center) finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de .

Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie -wie bisher- auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.
Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Gemeindeverwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:

Adobe Acrobat bis Version 8 (.pdf)
Rich Text Format (.rtf)
Textdateien im Format ASC II (.txt)
Microsoft Word bis Version 2010 (.docx)
Microsoft Excel bis Version 2010 (.xlsx)
Microsoft Powerpoint bis Version 2010 (.pptx, .ppsx)
Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)

Achtung: Rechtlich relevante, qualifiziert signierte Dokumente werden nur im Format pdf/A angenommen.

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeindeverwaltung zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.

Kann Ihre E-Mail nicht verarbeitet werden, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Wachtberg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.